Antwort 05.07.2024 von Hakan Demir SPD
Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.
Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.
Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Identitätsprüfung angestoßen und umgesetzt.
Festzuhalten ist, dass dies das Ergebnis einer sehr fein austarierten politischen Kompromissfindung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zwischen den einzelnen Ressorts und zwischen den Fraktionen ist.
Humanitäre Migration von Geflüchteten und die Erwerbsmigration von Fachkräften nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgen unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen.