Antwort 03.05.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Wir haben in der Koalition beschlossen, von dieser Änderung Abstand zu nehmen.
Wir haben in der Koalition beschlossen, von dieser Änderung Abstand zu nehmen.
Dementsprechend kann der Begriff nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern benötigt einen Ersatzbegriff, beziehungsweise eine Ersatzformulierung.
Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Auch Sportvereine müssen sich öffnen und den gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden.