Antwort 26.08.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Der Koalitionsvertrag (S. 118) sieht eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vor und benennt zahlreiche Regelungselemente, die dabei berücksichtigt werden sollen.
Der Koalitionsvertrag (S. 118) sieht eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vor und benennt zahlreiche Regelungselemente, die dabei berücksichtigt werden sollen.
Für eine Änderung des Vornamens nach dem SBGG ist somit der Bezug zur Geschlechtsidentität entscheidend.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümer kann nach § 29 Wohneigentumsgesetz einen Verwaltungsbeirat bestellen
Ich kann hier kein Demokratie- oder Rechtsstaatsdefizit erkennen und sehe auch keine Notwendigkeit dies gesetzlich neu zu regeln.