Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.
Was die spezielle Frage des risikofreien Investierens und einer Besteuerung im jeweils anderen Land betrifft, so gibt es nach meinem Kenntnisstand bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland
Dieser Beschluss kam zustande, ohne vorherigen Austausch mit den vielen Millionen Menschen in Deutschland, die eine türkische Migrationsgeschichte aufweisen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Einzelbewertungen von Personen nicht in diesem Forum vornehme.