Antwort 24.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung
Es besteht beispielsweise die Möglichkeit sich an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden oder sich über Patienten- und Fachverbände an der fachpolitischen Diskussion zu beteiligen. Auch im Rahmen öffentlicher Debatten können sie ihr Anliegen teilen und Anregungen mitgeben.

Seit der Vorstellung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben mich und mein Büro zahlreiche Zuschriften von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erreicht
Wenn Sie mich fragen, was oder welche Zuschrift mich besonders bewegt hat: Es war und ist das Gesamtbild, das ich aus all diesen Nachrichten und Praxisbeispielen gewonnen habe.