Das östereichische ist gerade in aller Munde.
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Da diese sich auf das gesetzliche Rentensystem bezieht, möchte ich Sie gern an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verweisen. Gesetzliche Vorgaben die Rentenfragen betreffend, werden auf Bundesebene getroffen. Insofern ist Ihre Frage dort am besten platziert.
Viele Beschäftigte haben als Reaktion auf die hohe Inflation deutliche Lohnerhöhungen bekommen – und das völlig zu Recht. Diese Lohnentwicklung spiegelt sich auch in der Anpassung der Renten wider.
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Die Rentenbesteuerung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).