Aus sozialpolitischer Sicht wäre eine weitergehende „Toleranz“ bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze problematisch
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Ehrenamtliche Arbeit ist ein Teil der unsere Gesellschaft zusammenhält. Deshalb ist sie auch immer gern gesehen und wird vor allem überall benötigt.
Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann
ich gebe Ihnen Recht, dass die Änderung der Grundordnung nicht ausreicht. Seit Jahren fordere ich, dass das kirchliche Arbeitsrecht zu Gunsten weltlicher Regelungen abgeschafft wird und die Mitarbeiter*innen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, die auch normalen Beschäftigten zustehen.
Grundsätzlich sind Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Corona-Pandemie begrüßenswert. Klar ist jedoch auch, dass ein Großteil der Frührentnerinnen und -rentner gar nicht die Möglichkeit für Zuverdienste hat.