Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 30.12.2021.
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Bislang sind die entsprechenden BFH-Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, da die Umsetzung der Urteile noch geprüft wird
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Persönlich und aus Sicht eines diesbezüglichen „Laien“, der die Diskussion der Thematik und die Details nicht vertieft kennt, kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Daher habe ich meine Fachkolleginnen und -kollegen auch gebeten, dieses Thema erneut aufzunehmen und zu prüfen
Ich sehe hier die Gefahr, dass auch ggf. unschuldige Personen öffentlich/online an den Pranger gestellt werden könnten, was im Zweifelsfall der privaten Strafverfolgung Tür und Tor öffnet und definitiv kein wünschenswerter Zustand wäre