Zutreffend haben Sie darauf hingewiesen, daß der Regelbedarf des neuen Bürgergeldes seit Januar 502,- € beträgt.
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Mit dem Bürgergeld bringen wir eine Leistung auf den Weg, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich
Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.