
Antwort 30.01.2023 von Peter Beuth CDU
Sehr geehrter Herr K.,

Sehr geehrter Herr K.,
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Bitte fragen Sie das Herrn Maaßen direkt.