da ich im Moment kein überzeugendes Argument sehe, das dafür spräche, den Bundespräsidenten in direkter Volkswahl zu wählen, würde ich auch nichts an der bewährten Praxis ändern.
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Die Direktwahl von Personen, etwa für Bürgermeister- oder Landratsämter, ist mit dem Versprechen verbunden, dass die Stimme der Wählenden zählt, dass die gewählte Person Gestaltungsmacht besitzt. Dieses Versprechen kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht einhalten.
Bei den aktuell vorherrschenden eher repräsentativen Aufgaben des Bundespräsidenten, halte ich eine Direktwahl nicht für sinnvoll
Hier er Antrag der AfD: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000198.pdf
Als Mitglied des Deutschen Bundestages, einem der deutschen Verfassungsorgane, und als dessen Vizepräsidentin trägt Katrin Göring-Eckardt Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie und unsere Verfassung. Aus dieser Verantwortung heraus hat sie entschieden, den Antrag auf rechtliche Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen
Neuwahlen treten nicht allein aufgrund von schlechten Umfragewerten ein.