Antwort 08.12.2023 von Annika Klose SPD
Die Grenze von 100.000 Euro wurde anhand der vorhandenen Rechtssicherheit ausgewählt, da diese hier bereits seit mehreren Jahren Bestand hatte.
Die Grenze von 100.000 Euro wurde anhand der vorhandenen Rechtssicherheit ausgewählt, da diese hier bereits seit mehreren Jahren Bestand hatte.
Wie es zu der 100.000 Euro Grenze kommt, habe ich auf dieser Plattform bereits erläutert. Ich verweise z.B. auf meine Antwort vom 19.10.22
Es gibt kaum wichtigere Themen
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Weitere Änderungen bzgl. des Elternnachzugs sind nicht vorgesehen.
Wir müssen die Pflegeversicherung dringend finanziell stabilisieren, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren