(...) vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Gesichtserkennung. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt. (...)
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(...) Hier helfen vor allem kluge Konzepte einer vorausschauenden Verkehrs-, Raum- und Bauplanung sowie mehr sichtbare Polizeipräsenz. Die zunehmende Gesichtserkennung im öffentlichen Raum aber steht für ein ausuferndes autoritäres Staatsverständnis, das im Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Dass der Innenminister auch nach Berichten über die hohen Fehlerquoten und geschönte Zahlen beim Pilotprojekt für die Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz an der Ausweitung festhält, ist mehr als fragwürdig. (...)
(...) Die Nominierung bzw. Kandidatur ist aber nicht gleichzusetzen mit der Besetzung dieser Ämter. Dazu bedarf es erst einer formellen Wahl durch das dazu bestimmte Gremium, hier also durch den Deutschen Bundestag. (...)
(...) wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, halte ich es für sinnvoll, dass das Bundesverwaltungsgericht mit einem letztinstanzlichen Urteil Rechtssicherheit zu dieser Frage schafft. (...)
(...) ich kann nur für mich antworten. Das habe ich getan und verweise auf meine vorherige Antwort. (...)