Wie ist Ihre Position zur Chatkontrolle und digitalen Grundrechten?

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Albrecht Pallas
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Frage von Joschik B. •

Wie ist Ihre Position zur Chatkontrolle und digitalen Grundrechten?

Sehr geehrter Herr Pallas,

im Zusammenhang mit der geplanten EU-Verordnung zur Chatkontrolle interessiert mich Ihre persönliche Position. Insbesondere halte ich eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten für problematisch. Der Schutz privater Kommunikation sollte aus meiner Sicht auch im digitalen Raum gelten, um einen unverhältnismäßigen Zugriff staatlicher Stellen und möglichen Machtmissbrauch zu verhindern.

Darüber hinaus sehe ich mit Sorge, dass auf EU-Ebene zunehmend Regelungen diskutiert werden, die in die private Kommunikation und andere Freiheitsrechte eingreifen können.

Daher meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland einer EU-Regelung mit anlassloser Überwachung privater Nachrichten nicht zustimmt? Und wie positionieren Sie sich grundsätzlich zu vergleichbaren Einschränkungen digitaler Freiheitsrechte?

Über eine kurze Antwort zu Ihrer persönlichen Position würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Joschik B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit den möglichen Folgen einer EU-Regelung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz auseinandersetzen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch muss höchste Priorität haben, auch und gerade im digitalen Raum. Täter müssen wirksam verfolgt, strafbare Inhalte schnell entfernt und Betroffene zuverlässig unterstützt werden. Dieses Ziel darf jedoch nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Menschen pauschal überwacht wird.

Eine anlasslose oder flächendeckende Durchsuchung privater Nachrichten sehe ich deshalb kritisch. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und vertrauliche Kommunikation müssen geschützt bleiben. Sie sind nicht nur für die Privatsphäre jedes Einzelnen wichtig, sondern auch für Kinder und Jugendliche, für Beratungsstellen, Journalistinnen und Journalisten, Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer Hilfe sucht oder sensible persönliche Themen bespricht, muss darauf vertrauen können, dass diese Kommunikation nicht automatisiert mitgelesen oder ausgewertet wird.

Ebenso klar ist: Eine technische Infrastruktur, die zum Scannen privater Kommunikation geschaffen wird, darf nicht schrittweise auf andere Delikte, gesellschaftliche Bereiche oder die allgemeine Kommunikation ausgeweitet werden. Gerade bei Eingriffen in digitale Freiheitsrechte gilt: Maßnahmen müssen einen klar begrenzten Zweck haben, verhältnismäßig sein und sich auf konkrete Gefahrenlagen beziehungsweise Verdachtsfälle beziehen. Auch der Dresdner SPD-Europa-Abgeordnete und die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament setzen sich im Übrigen für eine Regelung ein, die grundlegende digitale Freiheitsrechte schützt: https://www.instagram.com/reels/DPlQ1hPjYpd/. 

Wirksamer Kinderschutz braucht mehr als technische Kontrollinstrumente. Ein Schwerpunkt muss auf Prävention liegen: auf altersgerechter Aufklärung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Unterstützung für Eltern, gut erreichbaren Beratungsangeboten sowie ausreichend ausgestatteten Hilfs- und Fachstellen. Auch digitale Bildung und ein sicherer, selbstbestimmter Umgang mit digitalen Medien gehören für mich ausdrücklich dazu.

Über konkrete EU-Verordnungen wird nicht im Sächsischen Landtag entschieden, sondern auf europäischer Ebene unter Beteiligung der Bundesregierung. Als Landtagsabgeordneter kann ich daher keine deutsche Position im EU-Gesetzgebungsverfahren verbindlich festlegen. Ich werde mich jedoch im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Sachsen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen eine starke Präventionsarbeit leistet und dass digitale Freiheitsrechte, sichere Verschlüsselung und vertrauliche Kommunikation gewahrt bleiben. 

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Pallas

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