Frage an Alexander Hoffmann

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Alexander Hoffmann
CSU
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Frage von Stefan K. •

Frage an Alexander Hoffmann von Stefan K.

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

eine regionale, in Aschaffenburg ansässige und nur Sonntags vertriebene Zeitung führte vor Kurzem eine Umfrage zu der Höhe des eigenen Einkommens durch. Befragt wurden darunter auch Politiker. Alle Politiker gaben an, dass sie mit ihrem Einkommen zufrieden sein können und untermauerten dies durch die langen Arbeitszeiten.

Nun sind Sie für meinen Wahlkreis der nächste Ansprechpartner.
Was die Höhe der Diäten anbelangt, so werden sicher deshalb viele Bürger wütend, weil
1. Politiker selbst und die eigenen Leistungen gewürdigt werden wollen, die Leistungen der Bürger aber oft nur wenig wertgeschätzt werden von der Politik (Stichwort Mindestlohn, kalte Progression, Hartz IV - Bedürftige).
2. trotz sprudelnder Steuereinnahmen und steigender Kraftstoffpreise die deutsche Infrastruktur seit Jahren stark zerbrökelt; für Instandsetzungsmaßnahmen sollen zusätzliche Steuern erhoben werden da angeblich kein Geld da sei lt. Schäubele (für Diätenerhöhungen aber schon).
3. die Arbeitsbelastung für jeden MdB der eines Vollzeitjobs entsprechen müsste. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass überhaupt noch Zeit für Nebenverdienste vorhanden ist. Gerade von den vielen Juristen (wie auch Sie einer sind) werden oftmals die Transparenzregeln unterhöhlt durch Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht als Anwalt.

Ich möchte von Ihnen -da Sie der Diätenerhöhung zugestimmt haben- wissen, wie Sie die zahlreichen Nebenverdienstmöglichkeiten rechtfertigen. Diese schließen meines Erachtens jede Legitimierung höherer Diäten aus.

Wie stehen Sie dazu, auch zu den Nebeneinkünften, die bei Ihren Kollegen oft deutlich höher sind als bei Ihnen. Meines Erachtens ist eine "kleine" Nebentätigkeit wie die von Ihnen angegebene Beraterfunktion nichts verwerfliches. Das Treiben der Maßlosen schon.

Bitte keine Antwort a la Unabhängigkeit beibehalten etc.

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CSU

Sehr geehrter Herr Kroth,

vielen Dank für Ihre Anfrage via "abgeordnetenwatch.de".

Ihr Argument, die Politik würde die Leistungen der Bürger oft nur wenig wertschätzen, möchte ich so nicht stehen lassen. Sie selbst haben schließlich den gesetzlichen Mindestlohn erwähnt, den die Große Koalition in Kürze beschließen wird. Das Rentenpaket bringt ebenfalls Verbesserungen für Millionen Menschen, die in ihrem Leben viel geleistet haben: sie sind früh ins Arbeitsleben eingestiegen, haben jahrzehntelang gearbeitet, dauerhaft Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder geboren und großgezogen. Gleichzeitig hilft es denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder professionelle Hilfe brauchen, um nach Krankheit oder Unfall wieder zurück in den Job zu finden.

Auch der Abbau der von Ihnen angesprochenen kalten Progression ist uns ein wichtiges Anliegen. CDU und CSU fordern das aber nicht nur, sondern hatten in der zurückliegenden Wahlperiode im Bundestag - damals noch in der christlich-liberalen Koalition - die Abmilderung der kalten Progression bereits beschlossen gehabt. Doch die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist dann an den SPD-regierten Ländern im Bundesrat gescheitert, die die Absenkung des Tarifverlaufs der Einkommensteuer verhindert haben. Das gehört zur Wahrheit auch dazu!

Oberstes Ziel ist nun zunächst ein ausgeglichener Bundeshaushalt. Dies ist auch so im Grundgesetz verankert und dient der Entlastung künftiger Generationen. Sobald wir dieses historische Ziel im nächsten Jahr erreicht haben, ergeben sich hoffentlich finanzielle Spielräume ab dem Jahr 2016.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir höhere Verkehrsinvestitionen brauchen. Daher stellen wir in dieser Legislaturperiode mindestens 5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Der Etat ist nach wie vor der mit Abstand größte Investitionshaushalt des Bundes: Für Investitionen in die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraße stehen laut Haushaltsentwurf dieses Jahr rund 10,4 Milliarden zur Verfügung. Diesen Betrag werden wir in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen, deshalb halten wir auch an der Pkw-Maut fest.

Ich kann nur für mich selbst sprechen, was Ihre Kritik an den MdB-Nebeneinkünften angeht. Dass sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung am Gehalts-Niveau von Richtern an obersten Bundesgerichten orientieren soll, sieht das Abgeordnetengesetz bereits seit 1995 grundsätzlich vor. Im zurückliegenden Jahr wurde von einer unabhängigen Kommission bestätigt, dass dies angemessen ist.

Ich möchte betonen, dass ich nicht wegen der Diäten für den Deutschen Bundestag kandidiert habe. Wenn es mir in erster Linie ums Geldverdienen gehe würde, hätte ich vor einigen Jahren ein mir damals unterbreitetes Angebot angenommen, in einer renommierten Großkanzlei zu arbeiten. Wie Sie vielleicht wissen, habe ich aber bis zu meiner Wahl im Herbst 2013 den Fachbereich "Allgemeine Bürgerdienste" bei der Stadt Würzburg geleitet; zuvor die Abteilung Bauwesen im Landratsamt Miltenberg. Meine Motivation war und ist der Spaß an der Politik, der Umgang mit Menschen und die Chance, Dinge gestalten zu können.

Als direkt gewählter Abgeordneter vertrete ich die Anliegen des gesamten Wahlkreises in Berlin mit großem Nachdruck. Hierzu bin ich während der sitzungsfreien Wochen sieben Tage die Woche in Main-Spessart und Miltenberg unterwegs, nehme so viele Termine wie möglich wahr, führe zahllose Gespräche mit Bürgern wie Mandatsträgern. Die Orientierung der Abgeordneten-Diäten an der Besoldungsgruppe R 6 empfinde ich daher als angemessen. Diese Entschädigung erhalten ja beispielsweise auch Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen, die im Bundestag getroffen werden und wegen der enormen Arbeitsbelastung an allen sieben Wochentagen sollten Bundestagsabgeordnete finanziell nicht schlechter gestellt sein als eben Landräte oder Bürgermeister.

Die Idee der Nebeneinkünfte ist folgende: Es gibt viele Abgeordnete, die vor ihrem Mandat in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und nicht wie ich als Beamter tätig waren. Diese Abgeordneten hätten in vielen Fällen nicht für den Deutschen Bundestag kandidiert, wenn Sie dafür ihre Tätigkeit als Anwalt hätten aufgeben oder ihre eigene Firma eventuell sogar verkaufen müssen.

Man ist gewählter Abgeordneter auf Zeit, eventuell auch nur eine einzige Wahlperiode von maximal vier Jahren. Und gerade weil man doch mehrheitlich keine Berufspolitiker haben möchte, die unmittelbar nach ihrem Studium Abgeordnete werden und es praktisch bis in Rentenalter bleiben, gibt es die Möglichkeit, neben dem Mandat einer Nebentätigkeit nachzukommen. Dies erhöht in der Tat die Unabhängigkeit eines jeden Abgeordneten, sehr geehrter Herr Kroth. Die Grenze ist für mich dann erreicht, wenn das Mandat nicht mehr angemessen ausgefüllt werden kann. Deshalb ist meine Beratertätigkeit stark untergeordnet. So betreue ich zum Beispiel auch keine eigenen Mandanten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Alexander Hoffmann, MdB

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