Frage an Alexander Hoffmann bezüglich Verkehr

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Alexander Hoffmann
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Frage von Nicolas F. •

Frage an Alexander Hoffmann von Nicolas F. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Hoffmann,

http://www.abgeordnetenwatch.de/alexander_hoffmann-778-78198--f432455.html#q432455

In ihrer Antwort sprechen Sie sich zuerst für die Netzneutralität aus, erklären dann aber die Notwendigkeit von Spezialdiensten. Dabei besagt das Prinzip der Netzneutralität genau, dass es solche "Spezialdienste" nicht geben darf. Auch verstößt das Konzept von "Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt" gegen sämtliche Aspekte der Netzneutralität. Sie möchten Providern ermöglichen, zwischen normalen und "Spezialdiensten" zu unterscheiden, sprechen sich aber gleichzeitig gegen Deep-Package-Inspection aus.

Wie erklären Sie sich oben genannte Widersprüche?

mfg

Nicolas Fella

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Sehr geehrter Herr Fella,

zunächst auch Ihnen vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Für mich steht die prioritäre Einstufung von Spezialdiensten, die für einen Extremfall abgesichert werden sollen, in keinem Widerspruch zur Netzneutralität. Um das Beispiel der medizinischen Eingriffe, die mittels ferngesteuerten Roboter über eine Datenverbindung durchgeführt werden, aus meiner letzten Antwort zu diesem Thema aufzugreifen, sehe ich eine absolute Notwendigkeit dieser Absicherung. Schließlich ist es meiner Meinung nach nicht zu verantworten, dass wie in diesem Fall womöglich Menschenleben riskiert werden sollen, obwohl dies auf einfachem Wege verhindert werden kann. Dies ist für mich kein Widerspruch zur Netzneutralität, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen hat die Regierungskoalition strikte Grenzen gesetzt, was die Spezialdienste angeht. So wird die Bundesnetzagentur ermächtigt, die Einhaltung der Netzneutralität hinsichtlich Telekommunikationsunternehmen zu überwachen. Es wird also eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die Netzneutralität zu gewährleisten. Im Koalitionsvertrag heißt es schließlich auch deutlich: "Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina und schneller Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen [...]."

Ihre Einlassung, dass die Internettelefonie gegen Entgelt gegen die Netzneutralität verstößt, entbehrt somit jeder Grundlage, solange die Provider nicht bewusst gegen die Netzneutralität verstoßen. Sollte dies der Fall sein, kann dies die Bundesnetzagentur als Kontrollstelle in Erfahrung bringen. So kann eine Zuwiderhandlung unterbunden werden. Die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung und die von Ihnen aufgeführte Formulierung sind also mit der Auffassung eines neutralen Internets vereinbar.

In der Maßnahme, die Deep Package Inspection (DPI) gesetzlich zu verbieten und auf der anderen Seite zwischen normalen und Spezialdiensten zu unterscheiden, sehe ich keinen Widerspruch, ganz im Gegenteil. Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist sowohl im IPv4 als auch im IPv6 eine Kennzeichnung von Datenpaketen möglich, die es erlaubt Spezialdienste zu erkennen, ohne eben den Inhalt der Pakete auszulesen. Folglich kann diese Unterscheidung auch ohne DPI vorgenommen werden und die Netzneutralität bleibt gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

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