Waren Sie federführend als Vorsitzende für die Beschlussempfehlung den Antrag der Grünen, zur Vereinfachung des Asylverfahrens für afghanische Ortskräfte, abzulehnen (Drucksache 19/28962)?

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Frage von Benjamin S. •

Waren Sie federführend als Vorsitzende für die Beschlussempfehlung den Antrag der Grünen, zur Vereinfachung des Asylverfahrens für afghanische Ortskräfte, abzulehnen (Drucksache 19/28962)?

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Sehr geehrter Herr S.,

Asylverfahren für die Ortskräfte waren und sind nicht Gegenstand der Debatte. Seit 2013 hat die Bundesregierung bereits über 4.800 Personen über das sog. Ortskräfteverfahren nach Deutschland geholt. Sie durchlaufen keine Asylverfahren, sondern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthG aufgrund eines besonderen politischen Interesses der Bundesregierung.

Die von Ihnen genannte Beschlussempfehlung wurde federführend im Ausschuss Inneres und Heimat beraten. Diese von den Fraktionen im Ausschuss mit demokratischer Mehrheit ordnungsgemäß verabschiedete Beschlussempfehlung habe ich als Vorsitzende zu unterzeichnen und dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung weiterzuleiten - wie alle anderen Beschlussempfehlungen des Ausschusses auch. Die Abstimmung über den Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages erfolgte am 23. Juni 2021. Bereits eine Woche zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Sommer-IMK  einstimmig den Beschluss getroffen, dass Ortskräften aus Afghanistan Schutz gewährt werden und die Aufnahme zeitnah erfolgen soll. Den Beschluss finden Sie hier auf Seite 62 bzw. unter TOP 64

https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-18/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Insofern war der zudem sehr inhaltsarme Antrag der Grünen obsolet. Es ging und geht nicht um die Frage des ob, sondern des wann und wie die Ortskräfte herausgeholt werden. Die vom Bundesinnenministerium verantwortete Sicherheitsüberprüfung stellte jedenfalls keine relevante Verzögerung dar, weil diese IT-gestützte Abfrage in der Praxis nur wenige Sekunden beansprucht und mit Blick auf die Sicherheit der deutschen Bevölkerung unabdingbar ist. Zudem hatte das BMI frühzeitig klar gemacht, dass die Sicherheitsüberprüfung bei Bedarf auch erst in Deutschland durchgeführt werden könne. Im Übrigen waren vor allem andere Ressorts betroffen. Die Zuständigkeit sowohl für die nötigen und oft langwierigen Visaverfahren, als auch die Lageberichte sowie die Entscheidung eine Evakuierungsoperation zu starten, finden unter Federführung des Auswärtigen Amtes statt Insbesondere der dafür zuständige Bundesaußenminister Heiko Maas von der SPD sollte hierfür auch die Verantwortung übernehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

 

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