(...) Zu Artikel 13: Wie Sie sicherlich wissen, machen einige Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Als EVP-Fraktion wollen wir dafür sorgen, dass solche Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden und sicherstellen müssen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. Offline erwarten wir ja auch bereits heute, dass Dienste nur verfügbar gemacht werden dürfen, wenn die Rechte Dritter dadurch nicht verletzt werden. (...)
(...) Zunächst einmal dient die neue Richtlinie dem Zweck, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Betreibern, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte. Während die Plattformbetreiber von den Einnahmen profitieren, gehen die Künstler oftmals leer aus. (...)
(...) Ein vollständiger Verzicht auf die Prüfung von Urheberrechten durch die Plattformen kommt für mich nicht in Frage. Geschäftsmodelle, die auf Urheberrechtsverletzungen basieren, müssen unterbunden werden. (...)
(...) Ein sogenannter „Upload-Filter“ könnte in diesem Zusammenhang den Rechteinhabern eine größere Kontrolle über die Vermarktung ihrer Inhalte verschaffen, da hochgeladene Inhalte auf ihren urheberrechtlichen Status überprüft werden könnten. Es geht dabei allerdings keinesfalls um die Einschränkung der Verbreitungsmöglichkeiten von digitalen Medieninhalten, sondern um eine transparente und faire Ausgestaltung der Nutzung und Verbreitung von künstlerischen Erzeugnissen. (...)
(...) Mit der neuen Urheberrechtsrichtlinie soll daher die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert werden. Dienstleister, die die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte erlauben, müssen auch den Schutz der Autorenrechte garantieren. (...)
(...) Die USA haben im März dieses Jahres damit begonnen, Zölle auf Stahl und Aluminium zu verhängen. Anfangs waren einige Staaten von der protektionistischen Maßnahme ausgenommen, darunter Kanada, Mexiko sowie die EU. (...)