Frage an Anette Kramme bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Anette Kramme
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Frage von Thomas S. •

Frage an Anette Kramme von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Kramme,

der Rechtsausschuss des Bundesrates hat empfohlen das auch "Rechteinhaber" Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung erhalten sollen. So wie ich das verstanden habe ohne richterliche Entscheidung!
Unanbhängig davon wie der Bundesrat darüber entscheidet denke ich, dass immer wieder solche und ähnliche Begehrlichkeiten entstehen werden.

Wie stehen Sie zu so einer Entwicklung? Wie wollen Sie verhindern, dass nicht eines Tages ein genügend großer Geldkoffer dafür verantwortlich ist, dass ein Mitarbeiter der Telekommunikationsunternehmen / Provider die Daten mal "versehentlich" auf eine DVD kopiert und diese in falsche Hände gerät?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strobel,

wie bereits in Ihrer E-Mail vom 28.11.2007 fragen Sie nach den Vorgängen im Bundesrat. Eine Antwort ist Ihnen bereits zugegangen. Gerne wiederhole ich diese jedoch an dieser Stelle noch einmal.

Die Forderung des Rechtsausschusses des Bundesrates hatte zum Inhalt, dass Privatunternehmen die Möglichkeit erhalten sollten, bei Internet-Providern zu erfragen, wer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse im Internet verbirgt. Insbesondere Musikverlage und Filmkonzerne sollte auf diese Weise ermöglicht werden, gezielt gegen Verletzungen ihres Urheberrechts gerichtlich vorzugehen. Dadurch wäre die Schwelle für den Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten erheblich gesenkt worden. Dieses Ansinnen des Rechtsausschusses des Bundesrates wurde zwei Tage nach Eingang Ihrer E-Mail im Bundesrat abgelehnt, was ich ausdrücklich begrüße.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Berlin den Vermittlungsausschuss anrufen wollte, um den Schutz von Berufsgruppen sachgerechter zu gestalten. Damit sollte für alle Berufsgeheimnisträger der Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen festgeschrieben werden, der derzeit für Abgeordnete und Geistliche gilt. Dieses Ansinnen entspricht auch der von mir mitgezeichneten Erklärung vom 09.11.2007 anlässlich des Beschlusses über die Vorratsdatenspeicherung. Leider erhielt dieses Anliegen des Landes Berlin keine Mehrheit im Bundesrat.

Bezüglich des von Ihnen angesprochenen "Datenklaus" möchte ich festhalten, dass diese Gefahr in unserer Gesellschaft zunehmend relevant wird. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für die verpflichtend zu speichernden Vorratsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen. Deshalb ist es im Umkehrschluss nötig, den Ermittlungsbehörden entsprechende Kompetenzen und Ressourcen zur Abwehr von Straftaten im Zusammenhang mit Informationstechnologien zuzusprechen. Meine differenzierte Haltung zur Vorratsdatenspeicherung -- die ich Ihnen nun mehrmals dargelegt habe -- bleibt davon unbenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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