Frage an Anja Weisgerber bezüglich Verbraucherschutz

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Anja Weisgerber
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Anja Weisgerber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

in Italien produzieren sog. "Geisterkühe" Milch (1)

Zitat:
" Beinahe jede fünfte in Italien registrierte und bei der EU in Brüssel ordentlich gemeldete Kuh war faktisch nicht vorhanden."

und in Deutschland BSE-ungetestetes Fleisch (2)

Zitat:
"mir hier öffentlich mitzuteilen, wo nachfolgende Rinder DE 1601170053 - DE 0981766590 - DE 0919638499 - DE 0982502886 - DE 0931480856 - DE 0930292409 - DE 0931261542 - DE 0931471317 - DE 0930079953 usw. (bei Bedarf) mit welchem BSE-Testergebnis (positiv o. negativ) geschlachtet wurden?".

Anders als in Deutschland dürften demzufolge in Italien keine Rinder widerrechtlich, aus den nationalen Datenbanken welche Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere sind, das aufgrund der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wurde, entfernt werden.

Während die italienische Methode einen finanziellen Gesichtspunkt, in Form von zuviel gezahlten Subventionen darstellt, ist die Deutsche dafür verantwortlich, dass strafrei völlig unkontrolliert BSE-ungetestetes Rindfleisch in die menschliche Nahrungskette gelangt.

Welche der beiden Vorgehensweisen ist von der EU gewünscht bzw. entsprechen sie überhaupt den EU-Vorgaben der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 (1760/2000)?

MfG
R. Zwanziger

(1) http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,755904,00.html
(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/melanie_huml-512-11233--f254183.html#q254183

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Was europäische Subventionen betrifft, so sind im Allgemeinen für jede Subvention Auflagen zu erfüllen und die Verordnungen der Europäischen Union sind für alle Mitgliedstaaten gültig. Falls diese sich nicht daran halten, wie im Falle Italiens, kann die Europäische Kommission eingreifen und die Mitgliedstaaten können gerichtlich belangt werden, was dann Strafzahlungen zur Folge haben kann. Was Italien angeht, so musste das Land bereits mehrmals Strafen zahlen.

Sie sprechen in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male die Schlachtung und den Verbleib bestimmter Rinder an. Wir hatten ja auch in der letzten Legislaturperiode sehr häufig Kontakt - sowohl über Abgeordnetenwatch, als auch per E-Mail und telefonisch. Als Europaabgeordnete liegt die Betreuung der Rinderdatenbank bzw. die Registrierung der Rinder nicht in meinem Aufgabenbereich. Bitte wenden Sie sich stattdessen an die zuständige Stelle, nämlich das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber

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