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Wie erklären Sie, dass die über die nachgelagerte Umsetzung der Erhöhung des Pflegekassenbeitrags zu viel eingeforderten Beiträge der Monate Januar bis Juni nicht erstattet werden sollen?

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Anja Weisgerber
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Frage von Ilona U. •

Wie erklären Sie, dass die über die nachgelagerte Umsetzung der Erhöhung des Pflegekassenbeitrags zu viel eingeforderten Beiträge der Monate Januar bis Juni nicht erstattet werden sollen?

Hintergrund ist die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025.
Rund 22 Millionen Rentner waren aufgefordert nachgelagert im Juli die Beitragserhöhung der Pflegeversicherung der Monate Januar bis Juni von 0,2 % auf 3,6 % nachzuzahlen - zeitgleich mit der Rentenerhöhung.
So ergibt sich ein Beitragssatz von 3,73 Prozent, anstatt nach der PBAV 2025 festgesetzten 3,6 Prozent. Die Rentner haben zu viel nachgezahlt.
Außerdem, mithilfe dieser Verfahrensweise wurden zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe - gem. "BILD" rund 11 Mio. Euro - generiert, die so durch die "Hintertür" in der Kasse der Pflegeversicherung gelandet sind.
Insoweit dürfte ein Anspruch auf die Erstattung der zu viel bezahlten Beiträge bestehen.
Der Bund der Steuerzahlung hat die PBAV beanstandet.
Die DRV hätte die Möglichkeit gehabt, die Erhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen - also ab März.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen gerne die Hintergründe erläutere.

Mit der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung mit Wirkung ab 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben. Dies dient der mittelfristigen Finanzierung der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

Der geänderte Beitragssatz von 3,6 Prozent wurde erstmalig für Renten des Monats Juli 2025 berücksichtigt. Aufgrund der nachgelagerten Umsetzung der Beitragssatzanhebung wurde für den Monat Juli 2025 einmalig ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 1,2 Prozent erhoben. Dadurch betrug der Beitragssatz im Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent, womit die Beitragssatzanpassung für die Monate Januar bis Juni 2025 pauschal abgegolten wurden. Die Deutsche Rentenversicherung konnte eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen, denn eine andere Vorgehensweise wäre aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar gewesen.

Seit August 2025 werden die Beiträge mit dem regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent erhoben.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Anja Weisgerber

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