Sollen Ihrer Auffassung nach für Ungeimpfte (Covid-19) stärkere Einschränkungen gelten als für Geimpfte (Covid-19)?

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Anke Domscheit-Berg
DIE LINKE
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Frage von Jan M. •

Sollen Ihrer Auffassung nach für Ungeimpfte (Covid-19) stärkere Einschränkungen gelten als für Geimpfte (Covid-19)?

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Sehr geehrter Herr M.,

Einschränkungen von Grundrechten sind nur mit hohen Hürden möglich, sie müssen angemessen und gerechtfertigt  sein.  Die  Rechtfertigung für Einschränkungen ist im Zusammenhang mit Covid-19 vor allem der  Schutz  Dritter  vor  einer  gefährlichen  Krankheit,  bzw.  der  Schutz  aller  vor  einer  Überlastung  des  Gesundheitswesens  durch  zu  viele  schwere  Infektionsfälle,  die  dann  auch  anderen  Kranken  nach  Unfällen  oder  Herzinfarkten  den  Zugang  zu  guter  medizinischer  Versorgen  erschweren.  Wenn  Menschen  jedoch  einen  vollen  Impfschutz  haben,  sind  sie  für  Dritte  viel  weniger  ansteckend,  selbst  bei  sogenannten  Impfdurchbrüchen  -  die  ebenfalls  nur  selten  vorkommen.  Daher  dürfte  es  verfassungsrechtlich  sehr  schwer  sein,  längerfristig  die  gleichen  Einschränkungen  für  Geimpfte  wie  für  Ungeimpfte  aufrechtzuerhalten,  weil  der  Entzug  von  Freiheitsrechten  auf  individueller  Ebene  zu  bewerten  ist. 

Das  ist  natürlich  für  den  sozialen  Frieden  ein  riesengroßes  Problem,  denn  es  führt  zu  einer  Spaltung  der  Gesellschaft,  wenn  man  Geimpfte  und  Ungeimpfte  bei  Einschränkungen  unterschiedlich  behandelt,  vor  allem,  wenn  die  Nachteile  für  Ungeimpfte  nicht  einmal  durch  einen  aktuellen  negativen  Test  ausgeglichen  werden  können.  Da eine  hohe  Impfquote  der  einzige  wirkliche  und  effektive  Weg  raus  aus  der  Pandemie  ist,  sollte  alles  dafür  getan  werden,  die  Impfquote  zu  erhöhen.  Dabei  lehnt  die  LINKE  jedoch  eine  Impfpflicht  ab  und  setzt  auf  Aufklärung und niedrigschwellige Impfangebote, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen und von einer Impfung zu überzeugen.  Kostenfreie  Tests  sollten  weiterhin  überall  in  Deutschland  jedem  zugänglich  sein. 

Mit freundlichen Grüßen,

Anke Domscheit-Berg

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