Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Antwort 06.08.2025 von Anke Rehlinger SPD
Es ist ein wichtiges Anliegen, die Gesellschaft vor manipulativen, falschen Infos zu schützen & gleichzeitig die Medienkompetenz unserer Bevölkerung zu stärken.
Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Die Schlüsselübergabe in Heusweiler hat wie vertraglich vorgesehen stattgefunden. SVolt zahlt monatlich Miete für den Standort.
Antwort 12.05.2025 von Anke Rehlinger SPD
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Antwort 12.05.2025 von Anke Rehlinger SPD
Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage von Förderangeboten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet.
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.