Mit der Wahlrechtsreform wollen wir einem weiteren Anwachsen des Bundestages entgegenwirken und die Zahl der Abgeordneten ab der nächsten Wahl auf das vom Grundgesetz vorgesehene Maß von 598 Abgeordneten begrenzen.
Der Stand der Forschung zu ME/CFS ist derzeit leider noch unbefriedigend.
Das Unrecht der Verfolgung durch das SED-Regime und der Stasi kann nicht wieder gut gemacht werden. Die Bundesregierung hat sich diesem Thema jedoch versucht anzunehmen und verschiedene Maßnahmen zur Entschädigung einzuleiten, auch wenn das Leid der verfolgten Menschen nicht vollumfänglich aufgefangen werden konnte.
Zum einen soll nach dieser Auffassung die Wahl nur dort wiederholt werden, wo es zu nicht verfassungskonformen Umständen bei der Stimmenabgabe kam. Zum anderen liegt die Mandatsrelevanz nicht in gleichem Ausmaß vor wie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Das Vorgehen der iranischen Behörden ist inakzeptabel. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung die iranische Regierung aufgefordert hat, keine weitere Gewalt gegen die Demonstrierenden anzuwenden und das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht weiter einzuschränken.
Das Vorgehen der iranischen Behörden ist inakzeptabel. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung die iranische Regierung aufgefordert hat, keine weitere Gewalt gegen die Demonstrierenden anzuwenden und das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht weiter einzuschränken.