Frage an Aydan Özoğuz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Karl-Otto B. •

Frage an Aydan Özoğuz von Karl-Otto B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie rechtfertigen Sie die aktuelle Wahlrechtseinschränkung durch das Wahlalter in der Bundestagswahl?
Wieso hat die Koalition diese Wahlrechtseinschränkung, die ungefähr 13,6 Millionen Bürger vom demokratischen Prozess ausschließt, nicht abgeschafft oder reduziert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Banks,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juni. Sie beziehen sich auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Dies ist eine längere Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Allein in elf Bundesländern, übrigens auch in Hamburg, gibt es bereits auf kommunaler Ebene das aktive Wahlrecht ab 16. Bei Landtagswahlen gilt das aktive Wahlrecht ab 16 nur in vier Bundesländern, auch hier zählt unsere Hansestadt dazu.
Auf die Bundesebene bezogen, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir auch hier versucht haben, es einzubringen. Die Unionsfraktionen lehnen es jedoch nach wie vor ab.

Letztlich wurde am 22. April die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Mit diesem Antrag (19/28787) ist dem Deutschen Bundestag mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftigt und Empfehlungen erarbeitet.
Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages, die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen.

Dem Bundestag soll diese Kommission bis zum 30. September 2021 einen Zwischenbericht vorlegen sowie bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben bereits ihre Mitglieder für die Kommission benannt und entsandt, die übrigen Parteien im Bundestag haben noch keine Abgeordnetenvertreter:innen benannt.

Wir hoffen, dass bis Ende September ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Aydan Özoğuz, MdB

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