![Bärbel Bas Portrait von Bärbel Bas](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/baerbel_bas_75.jpg?itok=2pKuUcew)
Unser Ziel ist es grundsätzlich, die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen zu ermöglichen.
Unser Ziel ist es grundsätzlich, die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen zu ermöglichen.
Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter:
Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse [...] bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung [...]. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.
Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.