Warum erhalten Rentner keinen Inflationsausgleich, so wie Pensionäre, die doch finanziell ohnehin schon viel besser dastehen?

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Bärbel Bas
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Frage von Sabine G. •

Warum erhalten Rentner keinen Inflationsausgleich, so wie Pensionäre, die doch finanziell ohnehin schon viel besser dastehen?

Mein Mann und ich beziehen eine " kleine" Altersrente , da wären 2× 3000€ schon recht hilfreich bei den derzeitigen Lebenshaltungskosten...wir finden dass die Rentner doch sehr vergessen werden im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen.

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich bezüglich Ihrer Frage an meine für dieses Thema zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen gewandt. Es empfiehlt sich, sich hierzu bzw. zu ähnlichen Fragen auch direkt mit diesen Kontakt aufzunehmen, etwa mit der für Arbeit und Soziales zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt oder dem Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Was Ihre Frage betrifft: Ich kann gut nachvollziehen, dass die hohe Inflation in diesem und dem vergangenen Jahr für Sie und Ihren Mann eine große Belastung ist. Anders als für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gab es in der gesetzlichen Rente jedoch in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Erhöhungen. Die Rente stieg 2022 im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Im Jahr 2023 stieg sie im Westen um abermals um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent.

Im gleichen Zeitraum gab es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im September 2021 eine Entgelterhöhung um 1,4 Prozent bzw. um mindestens 50 Euro pro Monat und im Jahr 2022 eine Entgelterhöhung um 1,8 Prozent. Aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Staates muss die Inflationsprämie für die Beamtinnen und Beamten nach dem jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst anteilig auch auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen werden, da dies anderenfalls einer Nullrunde gleichkäme. Die Höhe ist individuell unterschiedlich, sie richtet sich nach dem persönlichen Ruhegehaltssatz. Dass auch Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre einen Inflationsausgleich in Form der Sonderzahlung erhalten, halte ich für gerechtfertigt, da auch sie die gestiegene Inflation spüren. Zumal diese Sonderzahlung prozentuale Lohnsteigerungen bis März 2024 ersetzt. Erst dann greift eine vereinbarte Tarifsteigerung. 

Mir ist bewusst, dass trotz der deutlichen Rentensteigerungen die hohe Inflation Sie und Ihren Mann und andere stark belastet. Um Bürgerinnen und Bürger und somit auch Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, hat die Ampel-Koalition in den vergangenen Monaten über 300 Milliarden Euro in die Hand genommen und damit auch Entlastungen für Sie als Rentnerin möglich gemacht. Wir haben beispielsweise die Strom- und Gaspreise reduziert und auch Rentnerinnen und Rentner mit direkten Zahlungen unterstützt. Mit dem Tankrabatt, dem 9-Euro-Ticket und dem nun dauerhaft eingeführten Deutschlandticket machen wir gerade für diejenigen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, Mobilität bezahlbarer.

Des Weiteren möchte ich Sie gerne auf die Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, aufmerksam machen. Diese ist Teil der beschlossenen Entlastungen und soll gezielt Haushalte mit geringen Einkommen entlasten. Das reformierte Wohngeld enthält eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu ist es möglich online einen Wohngeldrechner zu nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann gegebenenfalls bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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