Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme
Die mit dem 13.SGB II- Änderungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen sich nicht auf das Wohngeld und stehen auch nicht im Widerspruch zum NAP
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII keine Änderungen bei den von Ihnen genannten Beträgen für das Schonvermögen. Dies gilt für Personen, die diese Leistungen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder wegen Alters (ab Regelaltersgrenze) beziehen.
Inwieweit Botschaften oder Konsulate ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, unterstützen, hängt davon ab, um welche Art der Unterstützung ersucht wird, welche Unterstützungsmöglichkeiten jeweils das ausländische Recht vorsieht und inwieweit diese im Einzelfall tatsächlich zugänglich sind
Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.