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SPD
• 05.04.2023

Auch jetzt schon gilt: Wenn Studienzeiten, die im Rahmen eines befristeten Studienvisums in Deutschland verbracht werden, direkt in eine Anschlussbeschäftigung mit unbefristetem Aufenthaltstitel münden - dies ist die Voraussetzung - so werden sie als Voraufenthaltszeiten bei der Einbürgerung angerechnet.

Frage von Gabriele H. • 30.03.2023
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SPD
• 05.04.2023

ichtige Schritte, die wir in dieser Wahlperiode bereits gegangen sind, sind etwa die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, die deutlichen Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG oder die Erhöhungen beim Kindergeld.

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