Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.

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Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Dazu gehören insbesondere die schwierige Lage vor Ort und die notwendigen Prüfungen bei mitreisenden Begleitpersonen.
Klar ist: Erben an sich ist nichts Unrechtes.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts.
Behörden sind in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden.
Das beste Mittel, um übermäßigen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern zu verhindern, ist Transparenz