Frage an Bernd Lucke bezüglich Recht

Bernd Lucke
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LKR
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Frage von Julien N. •

Frage an Bernd Lucke von Julien N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lucke,

die Bürgerrechte und der Datenschutz werden von den Regierenden mit Füßen getreten. Völlig anlasslos und ohne jeden Richtervorbehalt wird die Privatsphäre der Bürger ausgespäht und eine ganze Bevölkerung wie Terroristen und Kriminelle behandelt.

Erst kürzlich wurde durch den Focus bekannt, daß die Zahl der Kontoabfragen sich binnen Jahresfrist sogar verdoppelt hatte. Beschweren oder sich wehren kann der Bürger nicht. Das ginge nur politisch. Daher meine Frage: Was will die AFD konkret tun, um diese Missstände zu beheben?

Mit freundlichem Gruß
Julien Novak

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr Novak,

die Alternative für Deutschland ist der Ansicht: Unsere Daten sind Privatsache! Wir fordern daher, dass anlasslose, unkontrollierbare oder das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzende Überwachungsmaßnahmen einzustellen sind. Dazu gehört auch die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung und der massenhafte Transfer von Daten europäischer Bürger an die Sicherheitsbehörden der USA und andere nichteuropäische Staaten

Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, dass die Befugnis zur Kontenabfrage überprüft wird. Die Verdoppelung der Kontenabfragen bspw. durch Gerichtsvollzieher muss auf den Prüfstand. Selbstverständlich mag es für ermittelnde Behörden aus manchen Gründen notwendig sein, Kontoabfragen zu tätigen. Es kann aber nicht sein, dass Kontoabfragen in jüngster Zeit in erheblichem Umfang auch zur Klärung zivilrechtlicher Fragen durchgeführt werden. Daher ist die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragen zu unterstützen, dass der Gesetzgeberdie Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen solle.

In Fällen, in denen staatliche Überwachungsmaßnahmen oder Kontoabfragen zur Verhinderung oder Bekämpfung schwerer Straftaten durchgeführt werden, muss die jeweilige Begründung transparent und quantitativ öffentlich darlegbar sein.