Warum werden Menschen, deren Pflichmitgliedschaft in der GKV endet und die zwangsweise weiterpflichtversichert werden als freiwillig Versicherte nicht geführt als Pflichtversicherte?

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Frage von Werner F. •

Warum werden Menschen, deren Pflichmitgliedschaft in der GKV endet und die zwangsweise weiterpflichtversichert werden als freiwillig Versicherte nicht geführt als Pflichtversicherte?

Vor dem 01.04.2007 (spätestens 01.08.2013) konnten sich Genannte freiwillig versichern. Taten sie dies nicht, waren sie nicht versichert. Ferner konnten sie auch wieder austreten. Seit genanntem Datum werden Genannte zwangsweise weiterpflichtversichert als freiwillig Versicherte. Ein Widerspruch in sich (freiwillig-Zwang). Bei Lichte sind es ohne jeden Zweifel Pflichtversicherte. Man sollte sie führen als pflichtversichert_A (= pflichtversichert als Alleinzahler oder Alleinbeitragszahler). Der Unterschied zu normal Pflichtversicherten ist eben, dass sie alleine ohne Arbeitgeber ihren Beitrag zahlen und nicht mehr als 520Euro brutto verdienen können, denn sonst waeren es als sozialversicherungspflichtige Midijobber normale Pflichtversicherte. Ferner sind sie nicht selbstständig.
Ändern sie bitte diesen unhaltbaren Zustand im Sinne der unten stehenden Petition.
Später sollte auch der Beitrag im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden

https://chng.it/tVHmZkM5

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Sehr geehrter Herr F.,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Vieles an dem Beitragssystem in der Krankenversicherung ist tatsächlich nur historisch zu verstehen, niemand würde das System "am Reißbrett" so konstruieren, wie es derzeit ist. Dazu zählt sicherlich nicht zuletzt auch die Einteilung in Freiwillige und Pflichtversicherung. Erst recht, wenn Freiwillig Versicherte überhaupt keine andere Wahl haben, außer die theoretische Wahl, in die PKV zu wechseln. Schon seit den 2000-er Jahren hat unsere Fraktion immer wieder die Absenkung der Mindestbemessung gefordert, zuletzt auf 450 Euro, was einem Beitrag von rund 70 Euro monatlich in der Krankenversicherung entspräche (https://dserver.bundestag.de/btd/19/001/1900102.pdf). Immerhin bezüglich der Selbstständigen konnten wir gemeinsam mit den Betroffenen in der vergangenen Wahlperiode erreichen, dass sich Mehrheiten verschoben haben und deren Mindestbemessung auf das Niveau der übrigen Freiwillig Versicherten abgesenkt wurde. Sie haben Recht: Das reicht nicht aus. Aber schon da war der Widerstand zuerst sehr groß. Und es zeigt, dass Bewegung möglich ist, wenn auch sehr zäh. An dem Thema werden wir dranbleiben.

Im Übrigen fordern wir seit Jahren die Einführung einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung. In unserem Konzept, das eine wesentliche Weiterentwicklung in der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung darstellt, gäbe es keine Unterscheidung zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung mehr. Das liegt unter anderem auch daran, dass wir in unserem Konzept die Ursache für diese Unterscheidung - die Existenz der privaten Krankenvollversicherung - beenden wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Riexinger

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