Frage an Bianka Rössler bezüglich Gesundheit

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Bianka Rössler
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Frage an Bianka Rössler von Thorsten L. bezüglich Gesundheit

Frage aus Ihrem Wahlkreis

Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen und Politiker*innen haben ein Positionspapier zu Cannabis als Medizin erstellt:

https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_4/Forschung/ISFF/Positionspapier_zu_Cannabis_als_Medizin_finale_Fassung-1_30.04.2021.pdf

Wie ist Ihre Position zu diesen Schlussfolgerungen und Forderungen:

• Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden. Als
Vorbild könnte der in Schleswig-Holstein gewählte Weg dienen. Von der 2019 getroffenen
gesetzlichen Regelung zur Kostensenkung profitieren aktuell einseitig die Krankenkassen,
nicht aber die selbstzahlenden Patient*innen.
• Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die
Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt*innen bleibt und die Behandlungsindikation
nicht länger von Sozialfachangestellten der Krankenkassen oder
Gutachter*innen des MDK gestellt wird.
• Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen müssen beendet werden. Die Kassenärztliche
Vereinigung in Baden-Württemberg hat hierfür einen Praxis tauglichen Weg aufgezeigt.
• Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen zum Thema Cannabis als
Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester
Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
• Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als
Kontraindikationen für eine Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden, die praktisch
ausnahmslos zur Ablehnung des Kostenübernahmeantrags führen.
• Patient*innen mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte
Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
• Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient*innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie
Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Liedtke,

vielen Dank für ihre Fragen.

Wir sehen Sucht nicht als Laster, sondern als Krankheit an.
Dies bedingt, dass wir einerseits die Suchtprävention intensivieren wollen, andererseits Süchtige als Kranke betrachten, die Hilfe brauchen, und nicht als Leute, die sich nicht im Griff haben, oder als Kriminelle. Dies gilt sowohl für stoffliche als auch für nicht stoffliche Süchte. In unserem Menschenbild ist ein offener, verantwortungsvoller Umgang mit Drogen möglich und besser als ein heimlicher, verantwortungsloser Umgang mit möglicherweise gepanschten Drogen.

Die Möglichkeiten der Suchtprävention müssen stärker genutzt werden. Dazu gehört eine wertneutrale Aufklärung ohne „erhobenen Zeigefinger“ sowohl in Schulen als auch in der Erwachsenenbildung. Dies verzahnt sich mit den Hilfsangeboten, die bekannt sein müssen. Bei legalen Stoffen, die erwiesenermaßen abhängig machen können, wie Alkohol, Tabak und Medikamenten, sind entsprechende Warnhinweise auf der Packung anzubringen. Die Werbung für solche Produkte ist zu unterlassen. Zudem soll es künftig eine Sperrdatei bei diesen Stoffen ähnlich wie bei Glücksspielen geben. Der Kauf von Alkohol und Tabak wäre dann nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument möglich. Allein das würde schon lenkend auf problematischen Konsum wirken, ohne Freiheiten einzuschränken. Ein weiterer Schritt ist, ebenfalls ähnlich wie bei Glücksspielen, die Lizenzierung von Geschäften, die solche Stoffe verkaufen dürfen. Jeder Supermarkt und jede Tankstelle sollten in der Lage sein, eine Lizenz zu erwerben. Es geht nicht um eine Einschränkung der Geschäfte, sondern darum, sicherzustellen, dass die vorhandenen Regeln wie Jugendschutz und die angesprochene Überprüfung der Ausweisdokumente konsequent eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Lizenz wieder entzogen werden.

Bei einer Drogensucht handelt es sich per Definition um ein nicht kontrollierbares Verhalten, daher bringen auch Strafen zur Abschreckung wenig. Eine Mischung aus Aufklärung, Suchtprävention und Hilfsangeboten ist nicht nur wirkungsvoller, sondern entlastet auch die Staatskasse von Verfahrens- und Vollzugskosten. Auch werden Menschen nur dann bereit sein, von sich aus über ihr Problem zu sprechen und Hilfe anzunehmen, wenn sie nicht fürchten müssen, dafür bestraft zu werden. Der Konsum von Drogen muss entkriminalisiert werden. Auf die Herstellung und den Handel von Drogen trifft dies natürlich nicht zu. Diese sollen weiterhin hart verfolgt werden.

Hilfsangebote müssen erweitert werden. Neben niederschwelligen Angeboten wie der anonymen Telefonberatung oder der anonymen persönlichen Beratung hat Portugal gute Erfahrungen mit der Möglichkeit gemacht, Drogen anonym analysieren zu lassen. Auf diese Weise erhält man einen Überblick über die im Umlauf befindlichen Substanzen und kann so sogar gezielte Warnungen abgeben. Mit entsprechender Ernsthaftigkeit durchgeführt kann dies Drogentote verhindern. Ausgabestellen für Schwerstabhängige müssen flächendeckend als Kassenleistung verfügbar sein. Wo möglich, soll mit Ersatzstoffen gearbeitet werden. Wo diese nicht helfen, muss der Originalstoff zum Einsatz kommen. Dies verhindert Beschaffungskriminalität und entzieht Drogendealer*innen ihre Finanzierungsgrundlage. Dies erleichtert wiederum die Entkriminalisierung von Drogen und die Arbeit der Polizei.

Die Einteilung in weiche und harte Drogen ist veraltet. Daher stehen wir der Legalisierung weiterer Drogen, wie z.B. Cannabis, offen gegenüber, sofern es aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar ist und die obigen Verbesserungen bei der Suchtprävention und -behandlung sowie weitere Zusatzmaßnahmen erfolgt sind. Solche Zusatzmaßnahmen umfassen die Abgabe in speziell zugelassenen Geschäften, wie oben beschrieben, nur gegen Identitäts- und ggf. Sachkundenachweis, gewissermaßen einen Drogenführerschein, den man bei Missbrauch wieder verlieren kann, z.B. wenn man Drogen an Minderjährige abgibt.

Herzliche Grüße

Bianka Rössler