Warum hat die EU nur bei Russen/Weißrussen, die sich durch Ungarns Visapolitik ggf. im Schengenraum bewegen, Sicherheitsbendenken ?

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Birgit Sippel
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Frage von Hans M. •

Warum hat die EU nur bei Russen/Weißrussen, die sich durch Ungarns Visapolitik ggf. im Schengenraum bewegen, Sicherheitsbendenken ?

Frau Sippel,

ich habe soeben in der Tagesschau gesehen, die Ungarn stellen Russen und Belarussen, trotz Sicherheitsbedenken der EU, Aufenthaltsvisa aus.

Ich möchte Sie fragen,

1. Um welche Sicherheitsbedenken der EU handelt es sich dabei konkret?

2. Gelten derartige Sicherheitsbedenken auch bei Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine/Afghanistan, Magreb,...?

3. Wie hat die EU garantiert und sichergestellt, dass es sich bei den Millionen ukrainischen Flüchtlingen tatschlich auch alles um Ukrainer und nicht etwa auch um Russen/Weißrussen oder andere Nationalitäten handelt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im September 2022 hat der Rat der Europäischen Union, in dem die EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, aufgrund „unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffs Russlands auf die Ukraine“ die Erleichterungen für Visa für russische Staatsangehörige aufgehoben. Der Beschluss verweist richtigerweise auf die Gefährlichkeit der militärischen Handlungen Russlands für „die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten“. Auch das Visa-Abkommen mit Belarus wurde vom Rat der Europäischen Union im Oktober 2021 mit Bezug auf die „brutalen Repressionen gegen die belarussische Gesellschaft“ und die Vergeltungsmaßnahmen Belarus‘ gegen Mitgliedstaaten der EU teilweise ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist es nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig, dass die ungarische Regierung russischen und belarussischen Staatsbürger*innen über ein Einwanderungsprogramm ohne zusätzliche Sicherheitsprüfungen leichteren Zugang zu Aufenthaltstiteln ermöglicht. Dadurch könnten auch Weiterreisen im Schengenraum ermöglicht werden und es ist richtig, dass EU-Innenkommissarin Ylva Johansson von den ungarischen Behörden weitere Klarstellungen einfordert.

Zum Thema gab es übrigens kürzlich eine Aussprache im Plenum des Europäischen Parlaments, bei der ich mich auch geäußert habe. Meinen Wortbeitrag können Sie u.a. über mein Instragram-Profil einsehen: https://www.instagram.com/reel/DAEBB0ktLZW/

Grundsätzlich gilt, dass visumspflichtige Drittstaatsbürger*innen bei der Visumsantragstellung eine Sicherheitsprüfung durchlaufen und die Mitgliedstaaten Anträge bei Sicherheitsbedenken zurückweisen können. Die von Ihnen angesprochenen geflüchteten Personen sind aufgrund ihrer Umstände oft nicht in der Lage, einen Visumsantrag zu stellen, weshalb sie häufig irregulär in die EU einreisen.

Natürlich sieht der Schengener Grenzkodex auch für irreguläre Einreisen Sicherheitsprüfungen vor. Um diese zukünftig weiter zu vereinheitlichen haben wir als Teil der EU-Asylreform im Frühjahr 2024 das sog. Screening-Verfahren neu beschlossen. Damit werden zukünftig flächendeckend alle irregulär eingereisten Menschen registriert und durchlaufen u.a. eine Identitäts- und Sicherheitsprüfung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Sippel

 

Anhang - Verweise auf Ratsbeschlüsse bzgl. Visaerleichterungen zu Belarus und Russland

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12825-2021-INIT/de/pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_12039_2022_INIT

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