Frage an Britta Haßelmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Britta Haßelmann
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Frage von Meryem Ü. •

Frage an Britta Haßelmann von Meryem Ü. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Haßelmann

Sie haben einen Gesetzentwurf zu den Bezügen des Bundespräsidenten vorgelegt (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/107/1910759.pdf).

Mich würden zwei grundsätzliche Fragen hierzu interessieren.

1. Wieso muss ein ausscheidender Bundespräsident 100 Prozent seiner Amtsbezüge erhalten?
Diese Regelung gibt es in keinem anderen Amt und ich halte dies auch für den Bundespräsidenten nicht für angemessen. Er erhält in der Regel aus anderen Verwendungen Ruhensbezüge und trotz des Amtes ist eine 100%-Alimentierung nicht gerechtfertigt.

2. Wieso gibt es kein einheitliches Gesetz für die Regelungen der Politikfinanzierung, also eine Zusammenfassung von Parteien- und Fraktionsfinanzierung, Abgeordnetenbezügen, Bundesministerbezügen etc.? Dies macht eigentlich Sinn im Sinne einer transparenten Regelung, die bislang in Dutzenden verschiedener Gesetze geregelt sind und der Überblick schwer zu schaffen ist.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte M. ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundespräsident*In hat das höchste Amt in unserem Staat inne und besitzt eine herausgehobene Bedeutung für unser Land. In diesem Sinne ist das Amt der Bundespräsident*In auch nicht mit anderen Ämtern vergleichbar. Auch ausgeschiedene Bundespräsident*Innen nehmen wichtige Aufgaben wahr und repräsentieren unser Land. Eine gesetzliche Regelung der Ruhebezüge gibt es bisher nicht. Wir wollen als erste und bislang einzige Fraktion eine gesetzliche Initiative zur Amtsausstattung von Bundespräsident*Innen auf den Weg bringen. Über Details und Ausgestaltung unseres Gesetzentwurfs wird im weiteren Beratungsverfahren in den Fachausschüssen und Anhörung zum Gesetzentwurf zu beraten sein.

Zu ihrer zweiten Frage: wir wollen bestehende gesetzlichen Regelungen zu völlig unterschiedlichen Rechtsbereichen weiterentwickeln, jedoch nicht in einem Gesetz zusammenführen. Die jeweiligen Bereiche sind komplex und haben wenig bis gar nichts miteinander zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann

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