Die Kommunikation zum CanG ist absolut Schlecht. Das CanG steht nach wie vor NICHT auf der Tagesordnung. Wann kann man damit rechnen? Eventuelle Sonderanträge etc. geplant, damit es endlich kommt?

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Canan Bayram
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Frage von Julian H. •

Die Kommunikation zum CanG ist absolut Schlecht. Das CanG steht nach wie vor NICHT auf der Tagesordnung. Wann kann man damit rechnen? Eventuelle Sonderanträge etc. geplant, damit es endlich kommt?

Sehr geehrte Frau Bayram,

ich hoffe Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr und können nach den Feiertagen voller Energie wieder im Bundestag durchstarten.

Nach der Email-Aktion des Hanfverbands (jetzt weit über 15 – 20.000 Emails!) gab es bisher KEIN offizielles Statement. Anfragen vom Hanfverband ergaben keine Rückmeldung der SPD, eine detaillierte Antwort der Grünen und Rückmeldung ohne Antwort von der FDP. Die aktuelle Funkstille zum Thema ist einfach nur Unverständlich, auch das es bisher keinen neuen Termin für die 2. Und 3. Lesung gibt und ob die Entkriminalisierung nach wie vor am 01.04.2024 wie geplant kommt.

Die Frage: Werden Sie von eventuellen Sonderrechten oder Anträge gebraucht machen, damit das CanG im Jan. oder Feb. auf die Tagesordnung kommt und so der 01.04.24 nach wie vor der Tag der Entkriminalisierung bleiben wird?

Fragen werden auch gestellt an: Frau Christine Aschenberg-Dugnus und Herr Johannes Vogel.

Mit freundlichen Grüßen
Julian H.

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich sehe die Dringlichkeit und teile Ihre Ungeduld. Es ist bedauerlich, dass Cannabis bisher nicht auf der Tagesordnung steht. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass der vereinbarte Gesetzentwurf nun auch verabschiedet wird.

Die Kriminalisierung von Cannabiskonsument*innen muss ein Ende haben: Über 170.000 Strafverfahren gab es deswegen allein im Jahr 2022. Wie mein Vorgänger Hans-Christian Ströbele setze ich mich dafür ein, dass die ungerechte Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis endlich ein Ende hat. Die Repression hat Polizei und Justiz belastet und nicht zu weniger Konsum geführt. Auch bisher Verurteilte strafrechtlich rehabilitiert werden.

Weil es am ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf gab, den auch die Sachverständigen in der Anhörung aufgezeigt haben, wurde etwas länger dazu parlamentarisch beraten.

Ein Inkrafttreten am 01.04.24 ist aber zwischen den Koalitionsfraktionen besprochen und wird auch bei einer Aufsetzung innerhalb des ersten Quartals 2024 möglich sein. Die Entkriminalisierung von Millionen Cannabis-Konsument*innen und die Erlaubnis des Eigenanbaus kann somit nach Jahrzehnten der Prohibition endlich Wirklichkeit werden.

Ich halte darüber hinaus aber weiterhin an dem Ziel fest, flächendeckende legale Vertriebswege für Erwachsene zu eröffnen.

Für all die, die ähnlich wie beim Kauf von Alkohol hochwertige, professionell hergestellte Produkte erwerben wollen, deren Inhaltsstoffe und Wirkstoffgehalt ausgewiesen sind, kommen nur die angekündigten Cannabis Social Clubs und regionalen Modellprojekte in Frage. Diese werden den legalen Ankauf für Erwachsene eingeschränkt ermöglichen. Das ist zwar eine Verbesserung zur bisherigen Lage, die umfassende Zurückdrängung des Schwarzmarkts wird so aber nicht gelingen.

Wenn der Besitz legal ist, der Bedarf aber durch legal angebaute und vertriebene Produkte nicht gedeckt werden kann, wird der Schwarzmarkt weiter florieren. Auf dem Schwarzmarkt gibt es weder Jugend- noch Gesundheitsschutz, darüber hinaus finanziert sich darüber in Teilen Organisierte Kriminalität. Diesbezüglich wird die Gesetzesänderung nicht zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen.

Beispielsweise in Kanada und Kalifornien wird erfolgreich vorgelebt, wie eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene aussehen kann. Dort hat sie zu einer Zurückdrängung des Schwarzmarktes geführt, ohne zu einem Anstieg des Konsums in der Bevölkerung zu führen. Dies sollte uns als Beispiel dienen.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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