Antwort 01.07.2024 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Es geht um nichts weniger, als transgeschlechtlichen Menschen endlich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
Unsere Maßnahmen orientieren sich daran, wie wir so schnell und effektiv wie möglich den größten Klimaschutzeffekt erreichen können und zwar ohne dass es gleichzeitig zu sozialen und auch wirtschaftlichen Verwerfungen kommt.
Es muss eine verträgliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmer*innen gefunden werden
Für uns Grüne sind Sportgroßveranstaltungen nicht unpolitisch
Ich unterstütze das Anliegen der Hungerstreikenden