Beschluss CanG

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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Hans H. •

Beschluss CanG

Sehr geehrte Frau Wegge,
es wurde öffentlich geäußert, das CanG sei in einer beschlussfertigen Fassung. Ebenfalls öffentlich kommuniziert wurde, dass der Beschluss kommt.

Realität: Bis heute ist er nicht da.

Frage: Was hindert Sie in diesem Reifegrad das Gesetz nicht zu beschließen? Kommt es noch während der derzeitigen Legislaturperiode?

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Antwort von
SPD

Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben im Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ganz klar gemeinsam vereinbart, Cannabis staatlich kontrolliert abzugeben und damit einen Paradigmenwechsel in der deutschen Cannabispolitik einzuleiten. Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen von Bürger*innen an und nehmen diese als SPD sehr ernst. Neben dem Koalitionsvertrag haben wir uns schon davor im Wahlprogramm für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Auch der SPD-Parteivorstand hat mit seinem Beschluss vom 27. März 2023 dies noch einmal bekräftigt und inhaltlich unsere Positionen konkretisiert. All dies gilt. In einem Gesetzgebungsprozess bedarf es vielen verschiedenen Absprachen und Kompromissfindungen, weshalb manches nicht immer sofort beschlossen werden kann. Ich kann Ihnen aber sagen: Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es - wie vereinbart - zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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