Sollte die Vorbewährung bei Tätern im Bereich der staatsgefährdenden Gewalttaten zum Schutz der Bevölkerung nicht abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Frage vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Berliner CSD stellen.
Der Staat muss die queere Community und die gesamte Bevölkerung bestmöglich schützen, aber mit wirksamen Maßnahmen statt mit bloßer Symbolpolitik. Ein pauschaler Ausschluss der Vorbewährung für staatsgefährdende Gewalttaten wäre rechtlich systemwidrig und nimmt den Gerichten den notwendigen Spielraum für verantwortbare Entscheidungen im Einzelfall. Stattdessen sollten wir die Voraussetzungen deutlich verschärfen. Vorbewährung darf es in solchen Fällen nur geben, wenn das Gericht ausdrücklich feststellt, dass die Nichtvollstreckung der Jugendstrafe in der Erprobungszeit auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und diese Prognose qualifiziert begründet. Dazu gehören fachkundige Gefährlichkeitsbewertungen, möglichst frühzeitige Deradikalisierungsmaßnahmen sowie verbindliche Berichts- und Informationswege zwischen Justiz, Sicherheitsbehörden und spezialisierten Trägern. Wenn eine Erprobung in Freiheit aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar ist, darf keine Vorbewährung angeordnet werden, dann ist die Jugendstrafe zu vollstrecken, eine Entlassung kommt erst im Rahmen der regulären Strafrestaussetzung in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
