Wann werden die SPD geführte Regierung und der Bundestag, erforderliche Ergänzungen zu den des Wohnungseigentumsgesetz vornehmen?

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Frage von Karin D. •

Wann werden die SPD geführte Regierung und der Bundestag, erforderliche Ergänzungen zu den des Wohnungseigentumsgesetz vornehmen?

Sehr geehrte Frau Wegge,
seit dem 01.12.2020 werden durch das Wohnungseigentumsgesetz die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2022 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Es ist daher erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,

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