Zur Frage nach Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren & betroffenenrechtlichem Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 17 II, 52 f) zitieren Sie das BPolG. Warum fehlt er dort?
Auf die Frage nach Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren & betroffenenrechtlichem Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 17 II, 52 f) zitieren Sie das massiv verschärfte BPolG als "gute Nachricht", auf BETROFFENENrechte Art. 17 II, Art. 52f. JI-Richtlinie nicht eingehend:
"Doch ich habe gute Nachrichten. Im Bundespolizeigesetz, das wir aktuell im Deutschen Bundestag beraten und zeitnah abschließen, ist die Umsetzung der wirksamen Abhilfebefugnisse der Datenschutzaufsicht vorgesehen. Sie finden die Vorschrift in § 77 BPolG-E: Der oder die [...; BfDI] führt damit Kontrollen bezüglich der Datenverarbeitung der Bundespolizei mindestens alle 2 Jahre durch."
Warum fehlt auch im neuen BPolG der Rechtsbehelf nach Art. 17 II, Art. 52f. (EuGH-Urt. C333/22) wie sonst auch in diversen Bundesländern (Sta, BfJ, BfV, LfV u.v.m.)
Sollen Beschwerden an EU-Organe erfolgen? Auch die Geduld der EU-Kommission ist am Ende: https://tinyurl.com/yvz7key3
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Rückfrage. Das Schreiben der EU-Kommission stammt vom 8. Juli. Das Bundespolizeigesetz mit dem erwähnten § 77 BPolG wurde am vergangenen Freitag, 25.09. von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ob die EU-Kommission die Umsetzung der JI-Richtlinie als vollständig ansieht, müssen wir abwarten. Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
Außerdem dient der § 77 BPolG-Neu der Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der § 61 BDSG regelt den Rechtsschutz gegen das Verhalten der oder des BfDI für Betroffene, so dass ein gesonderter Rechtsbehelf im BPolG nicht erforderlich ist. Gleiches sollte für die anderen Rechte Betroffener nach §§ 55 ff. BDSG gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
