Eine wohnortnahe und barrierefreie Versorgung von Patient*innen wichtig. Den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung werden wir daher als SPD nicht mittragen.
Der Grenzwert wurde nach Empfehlungen von Expert*innen festgelegt und es ist unwahrscheinlich dass eine Anhebung vorgenommen wird aber auch keine Absenkung.
Die baurechtlichen Hürden, die Bayern vorschiebt, wurden vom Bundesbauministerium kritisiert. Eine Gruppe erarbeitet dort aktuell einheitliche Empfehlungen.
Dieses Vorgehen ist unverhältnismäßig, aber verstößt nicht direkt gegen Bundes- oder Landesgesetze. Dennoch ist es wichtig, politischen Druck auszuüben.
Ich persönlich sehe die wissenschaftlich begründete Anhebung des zulässigen THC-Gehalts in Nutzhanfprodukten – also auch in CBD-Blüten – auf 1 % als sinnvollen Schritt an.
Das Genossenschaftsmodell ist im CanG als Option vorgesehen, wieso dies noch nicht in der Praxis umgesetzt wurde ist eine Frage der entsprechenden Genehmigungsbehörden.