Antwort 28.10.2025 von Christian Bernreiter CSU
Ein ermäßigtes D-Ticket gibt es nur für Studenten, Azubis und Freiwilligendienstleistende. Für Schüler gilt ggf. das 365-Euro-Ticket im Verbundgebiet.
Ein ermäßigtes D-Ticket gibt es nur für Studenten, Azubis und Freiwilligendienstleistende. Für Schüler gilt ggf. das 365-Euro-Ticket im Verbundgebiet.
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Fragen wurden rechtlich geklärt oder die Zuständigkeit liegt vor Ort.
In Bayern gilt die Mietpreisbremse in 208 Städten bzw. Gemeinden (≈10% der Kommunen). Es gibt keine staatliche Kontrolle; Mieter müssen selbst aktiv werden.
Auf die Antwort von Innenminister Joachim Herrmann wird verwiesen.
Studenten/Azubis erhalten wegen höherer Mobilitätsanforderungen das ermäßigte D-Ticket. Das System der Schülerbeförderung wird derzeit umfassend überprüft.