Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Antwort 04.02.2025 von Christian Bernreiter CSU
Antwort 20.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Zuständigkeit liegt bei den Kollegen im Deutschen Bundestag.
Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets ist offen. Ausführliche Antworten finden sich auf meinem Profil.
Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Antwort 12.12.2024 von Christian Bernreiter CSU
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Antwort 03.12.2024 von Christian Bernreiter CSU
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.