Das LFischG § 31 verbietet schädigende, betäubende und giftige Mittel anzuwenden. Wie lässt sich die Anwendung des giftigen Angelbleis mit LFischG § 31 in Einklang bringen?
Sie sind im UmweltA und RechtsA Mitglied.
LFischG § 31
Verbotene Fangmethoden
(1) Es ist verboten, beim Fischfang schädigende Mittel, insbesondere künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden.
PB ist nach GHS als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft.
PB lethal concentration LC50, Fisch, 96 Stunden = 0,44–452 mg·l−1.
PB Sehr giftig für aquatische Organismen EU-Verordnung Nr. 1271/2008.
Der tech. Fortschritt der Angelausrüstung war die letzten 20 Jahre überproportional und gleicht evt. min. Nachteile bei Ersatzstoffen zu Blei bei weitem aus.
Es gibt keine Angeltechnik Feedern, Spinning, usw die durch den Einsatz von Ersatzmat. Tungsten, Zink, usw. nicht mehr ausgeübt werden könnte oder erhebliche Nachteile hätte.
Es sind keine Wettbewerbsnachteile zu erwarten. Die deutschen Hersteller sind gut aufgestellt und bieten Ersatzprodukte an, die leider nicht überall erhältlich sind
Mitglied im Umweltausschuss bin ich nicht, auch nicht im Rechtsausschuss. Dennoch will ich Ihre Frage gern beantworten:
Tatsächlich ist das Angeln mit Bleigewichten meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß. In Dänemark sieht man, dass die Zahl der Angler nicht zurückgeht, wenn sie auf alternative Materialien umsteigen müssen. Zwar sind die zur Verfügung stehenden Alternativen für viele Angler (durch etwas höhere Kosten etc. ) nicht unmittelbar gleichwertig, aber es entstehen für die Angler keine nennenswerten Nachteile aus der Nutzung anderer Materialien.
Aus Umweltsicht ist ein Bleiverbot geboten, weil man schon lange weiß, wie schädlich die Anreicherung von Blei in der Umwelt und in Organismen (Fische, Wasservögel. Etc.) ist. Auch wenn nur wenig Blei in den Gewässern gelöst wird oder von Wasservögeln und Fischen verschluckt wird, ist dies ein unnötiges und vermeidbares Risiko.
Um den steigenden Kosten und dem Umstellungsaufwand für die Angler Rechnung zu tragen, ist es sinnvoll, angemessene Übergangsfristen für ein solches Verbot zu schaffen.
Wir sprechen uns aber für ein EU-weites Verbot aus, weil es sonst eine Ungleichbehandlung von Anglern in verschiedenen Staaten gibt. Und weil auch das Beispiel Dänemark den Verdacht nahe legt, dass immer wieder Angelbleie importiert werden. Wir brauchen daher eine größere Lösung als eine Änderung des Landesfischereigesetzes. Es gibt Signale aus Brüssel, dass ein Verbot vorbereitet wird, wir als SSW begrüßen das.
