Wie stehen Sie zur Einführung eines Digitalzwangs in Schleswig-Holstein?
Sehr geehrter Herr Dirschauer,
aktuell lautet der Art. 14 Abs. 2 der Landesverfassung wie folgt: "Das Land sichert im Rahmen seiner Kompetenzen einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu seinen Behörden
und Gerichten. Niemand darf wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden."
Folgende Änderung ist geplant: "Das Land stellt die digitale Teilhabe an dem Zugang zu Behörden und Gerichten gemäß Absatz 1 für die Bürgerinnen und Bürger sicher, ohne dass dabei jemand benachteiligt werden darf.“
Es gibt Befürchtungen, dass Verwaltungsvorgänge für Menschen ohne Zugang zu Computer und Smartphone unnötigerweise erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden.
U. a. der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert kritisiert das in einer schriftlichen Stellungnahme:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/ste_2025_verfassungsh.pdf
Wie stehen Sie dazu?
Die aktuell vorgesehene Änderung der Landesverfassung soll einem modernen, schlanken Staat den Weg ebnen. Wenn wir auf allen Ebenen dauerhaft daran festhalten, dass wir Briefe und Faxe ans Amt schicken wollen, verharren wir als Staat ein Stück weit in der Vergangenheit, was man schon heute im Vergleich mit anderen Staaten deutlich wahrnehmen kann. Und doch hat das Benachteiligungsverbot in diesem Kontext eine besondere Bedeutung. Keine Bürgerin, kein Bürger darf benachteiligt werden, weil ihnen der digitale Behördenzugang nicht zur Verfügung steht. Hier müssen angemessene Lösungen gefunden werden.
Der Blick nach Dänemark zeigt, dass das möglich ist. Die Verwaltungsdigitalisierung hat dort auch immer wieder die Sorge ausgelöst, dass insbesondere ältere Menschen, aber auch andere Menschen, die z. B. keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben, benachteiligt werden. Hierfür sind Lösungen gefunden worden.
Die neue Regelung muss mit Augenmaß und mit einem kritischen Blick auf mögliche Benachteiligungen umgesetzt werden.
