Frage an Christian Hartmann bezüglich Innere Angelegenheiten

Christian Hartmann
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CDU
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Frage von Christoph H. •

Frage an Christian Hartmann von Christoph H. bezüglich Innere Angelegenheiten

Hallo Herr Hartmann,

welche Schritte unternehmen Sie persönlich bzw. die Landesregierung um die derzeitigen Unklarheiten und Graubereiche der gegenwärtigen Ausgangsbeschränkungen in Sachsen zu beseitigen? Da bisher ja nicht absehbar ist, dass die Beschränkungen gelockert werden können, halte ich es für besonders wichtig hier Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen. Insbesondere laufen manche Auslegungen dem eigentlichen Ziel, Infektionsschutz, zuwider (Stichwort "Umfeld des Wohnbereichs"). Persönlich ist für mich nicht zu verstehen, dass ich mit dem Rad nicht in die leere sächsische Provinz fahren darf, sondern mich lieber in der Dresdner Heide oder im Großen Garten drängeln soll. Auch die neue Verordnung vom 31.03. hat hier keine Klarheit gebracht. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Christian Hartmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harnisch,

der »Gemeinsame Krisenstab Infektionsschutz« von Innen- und Gesundheitsministerium vertritt in Sachsen alle Ministerien und erarbeitet gemeinsame Maßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dieser tritt alle zwei Tage zusammen und berät über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Selbstverständlich befinden sich die Mitglieder des Krisenstabs darüber hinaus in ständigen Kontakt.

Die Rechtsverordnung „Ausgangsbeschränkungen“ vom 31.03.2020 soll die weitere Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb der Bevölkerung verhindern. Auch bei einem Aufenthalt im Freien geht es darum, Mindestabstände einzuhalten und Infektionsketten zu verhindern. Deshalb sollen auch Sport und Bewegung vorrangig nur im Umfeld des Wohnbereichs möglich sein. Ausflüge in weiter entfernt gelegene Erholungsgebiete wie z. B. von Dresden in die Sächsische Schweiz, widersprechen dieser Vorgabe. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen sagen, dass mit Blick auf die Regelung in § 2 Punkt 14 (SächsCoronaSchVO) eine übliche Radtour, bei der Sie alleine unterwegs sind, von der Verordnung gedeckt ist. Vergessen Sie aber bitte nicht Ihren Fahrradhelm ;-)

Zahlreiche Antworten auf Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens finden sich unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hartmann

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