Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen
Eine Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus oder eine Beschneidung berechtigter Auskunftsansprüche halte ich für nicht zielführend
Die Entscheidung über diese Regelung ist uns als SPD nicht leichtgefallen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen wir angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern wollen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir an zahlreichen Stellen Veränderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf durchgesetzt.
Eine konkrete Abstimmung über eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters steht derzeit im Deutschen Bundestag nicht an. Sollte es hierzu künftig einen Gesetzentwurf geben, werde ich ihn sorgfältig anhand der genannten Maßstäbe bewerten.
Mir war und ist wichtig, dass notwendige Reformen nicht zulasten von Kindern, Schwangeren und Familien gehen. Deshalb werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ihre medizinische Versorgung auf hohem Niveau gesichert und weiterentwickelt wird.
Ich bin gegen eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung
