Bzgl des neuen Orts- und Familienzuschlags, Unterstellung dass der Partner mindestens 20.000 EUR bezieht - welche Position haben wir Grüne?

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Frage von Andreas S. •

Bzgl des neuen Orts- und Familienzuschlags, Unterstellung dass der Partner mindestens 20.000 EUR bezieht - welche Position haben wir Grüne?

Liebe Claudia Köhler, ich bin OStR, verheiratet, habe insgesamt 6 unterhaltspflichtige Kinder, von denen drei (13-10-7) in meinem Haushalt leben. Meine Frau stammt aus Madagaskar, ist einseitig oberschenkelamputiert, hat einen Schulabschluss nach 6 Jahren Schule und eine Ausbildung als Näherin. Ich gebe zu - das ist nicht der Standard. Als Grüner stehe ich voll und ganz hinter dem Konzept der Gleichberechtigung und verstehe auch, dass das Mehrverdienerprinzip ein Schritt dahin sein könnte - muss aber gleichzeitig als Familienvater schauen, wie wir alle satt werden. Wir werden durch die Neuregelung deutlich mehr Geld erhalten als bisher - trotzdem empfinde ich die Unterstellung, meine Frau könnte bei drei Kindern trotz Behinderung noch derart viel Geld dazuverdienen ziemlich frech. Immerhin zählen die großen drei als Zählkinder - die Berücksichtigung der Behinderung fällt de fakto aber aus. Ich bin seit Jahren am Limit, meine Frau fällt vor 8 halb tot ins Bett. Vorschläge? LG Andreas

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und großen Respekt, was Ihre Frau und Sie leisten!

Familien werden nach dem neuen Besoldungsgesetz mit den neuen Orts- und Familienzuschlägen besser gestellt, Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Alimentierung der Beamtinnen und Beamten näher an den tatsächlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet haben will.

Das wird so bei der Berechnung der neuen Familienzuschläge berücksichtigt. Bei der Berechnung der Familienzuschläge werden Familieneinkommen typisiert und im Gegensatz zum bisherigen Leitbild einer Familie mit einem Einkommen wird im Besoldungsrecht jetzt davon ausgegangen, dass nicht nur ein Ehepartner für das Familieneinkommen sorgt.

Es wird davon ausgegangen, dass ein zweites Einkommen von 20.000 Euro möglich sein kann. Das ist kein Muss und auch keine Unterstellung, dass dieses Einkommen tatsächlich verfügbar ist oder sein kann, sondern nur eine Typisierung oder Pauschalierung, um nicht bei jedem Besoldungsfall einen eigenen Familienzuschlag bestimmen zu müssen.

Nachdem alle Beamtinnen und Beamten mit Kindern nun ein höheres Einkommen haben als vor der Reform, haben wir im Ausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Entwurf stellt ja auch sicher, dass niemand schlechter gestellt werden wird.

Freundliche Grüße und alles Gute

Claudia Köhler

 

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