Frage an Claudia Tausend bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Peter S. •

Frage an Claudia Tausend von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Das Unternehmen Leitner GmbH & Co. Bauunternehmung KG kauft und entmietet in München reihenweise Häuser im Stadtgebiet. Alte Mieter, die teils Jahrzehnte in den Wohnungen gelebt haben werden durch maximale Mieterhöhungen vertrieben. In der Säbener Straße zogen in die leeren Wohnungen Bauarbeiter aus Osteuropa ein. Das Haus war in kürzester Zeit polizeibekannt u.a. wegen Schlägereien, Körperverletzung, die Opfer waren teils Bauarbeiter, teils auch Frauen, die dort gewohnt haben, Diebstahl von Fahrrädern, Lärmbelästigungen. Das Unternehmen musste wegen Zweckentfremdung von Wohnraum ein Bußgeld zahlen und verteibt die letzten Altmieter jetzt durch Räumungsklagen. Der SPD im Bezirksausschuss Harlaching hatte bereits die Stadtratsfraktion aufgefordert, sich mit dem Verhalten von Leitnerbau in München zu beschäftigen.

Was unternehmen Sie konkret auf Bundesebene, damit Artikel 1 unserer Verfassung in puncto Wohnen zur Geltung kommt? Halten Sie Wohnen für ein Grundrecht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ja, Wohnen ist für mich ein Grundrecht. Die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ist für mich die mit Abstand wichtigste soziale Frage in München, für die wir uns seit jeher mit voller Kraft einsetzen. In meiner Zeit im Stadtrat sind uns mit der Sozialgerechten Bodennutzung, der Entwicklung des München-Modells auch für Durchschnittsverdienende und der Ausweisung von Erhaltungssatzungsgebieten hat die SPD wegweisende Maßnahmen gelungen, damit Wohnen in München bezahlbar bleibt. Dank unseres Einsatzes wurde in München kein städtischer Wohnraum verkauft. Im Gegenteil: Vor allem mit dem Erwerb von GBW-Wohnungen, die der Freistaat Bayern versilbert hat, konnten wir rund 1.200 Wohnungen mit über 76.000 Quadratmetern bezahlbaren Wohnraum retten – auch wenn das rund 330 Millionen Euro gekostet hat. München soll eine Stadt für alle bleiben. Hierfür hat die Landeshauptstadt für die nächsten fünf Jahre das bundesweit größte kommunale Wohnungsbauprogramm aufgelegt. Seitens des Bundes steuern wir 288 Millionen dazu bei.

Mit der von Ihnen angesprochenen Zweckentfremdungssatzung will die Landeshauptstadt verhindern, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird, indem er beispielsweise beruflich oder gewerblich genutzt wird oder eine Fremdenbeherbergung vorliegt. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die bisher mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Kürzlich konnte die Landeshauptstadt sogar vor dem Verwaltungsgericht erreichen, dass bei andauernder Zweckentfremdung eine Ersatzzwangshaft angeordnet wurde. Per Gesetz wurde diesen Frühsommer bei Zweckentfremdung von Wohnungen das Bußgeld auf bis zu 500 000 Euro erhöht. Leider konnte sich die SPD mit der Forderung auch eine Zwangsräumung zur ermöglichen, nicht durchsetzen.

Auch auf Bundesebene haben wir einige Erfolge erzielt: Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen. Wer über ein geringes Einkommen verfügt - Familien, Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener, bekommt über das Wohngeld einen Zuschuss zur Miete. Rund 870.000 Haushalte profitieren von der Wohngeldreform. Ein langjähriges Münchner Anliegen war stets die Mietpreisbremse. Uns ist es als SPD gelungen diese durchzusetzen. Nach der aktuellen Gesetzeslage darf die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Orientierungsmaßstab ist dabei die Vormiete. Die Konfrontation mit dem Vermieter ist zu befürchten, wenn der Mieter Auskunft über die Vormiete verlangt. Aus unserer Sicht wäre das zu vermeiden, wenn der Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichtet worden wäre. Diese Änderung hat die Union abgelehnt. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten sowie umfassende Modernisierungen, damit notwendige Investitionen in Neubau und Modernisierungen nicht verhindert werden. Diese Ausnahmen gehen auf Forderungen der Union zurück, die dem Gesetz andernfalls nicht zugestimmt hätte.
Aufgrund der Umsetzungsfehler der CSU-Staatsregierung bei der Ausführung ist sie nun in München per Gerichtsbeschluss komplett aufgehoben. Ich sage, es wird endlich Zeit für eine wirklich wirksame Mietpreisbremse. Dazu gehören der Auskunftsanspruch des Vermieters sowie die Rückzahlungsverpflichtung ab Vertragsschluss. Sie muss auch Neubauten und modernisierte Wohnungen umfassen. Auch der Mietspiegel muss gerechter werden. Bei der Berechnung müssen alle tatsächlich vorhandenen Mietwohnungen einbezogen sein, auch die günstigen Bestandsmieten.

Modernisiert ein Vermieter die Wohnung, darf nicht der Mieter die Zeche zahlen. Nach geltender Rechtslage können jährlich 11 Prozent der Modernisierungskosten zur Verbesserung der Umwelt- und Energiestandards oder für Umbauten zu altersgerechtem Wohnen auf die Miete umgelegt werden. Diese Erhöhung ist zeitlich nicht begrenzt. Auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung findet nicht statt. Das führt dazu, dass Modernisierungsmaßnahmen häufig als Instrument missbraucht werden, um Luxussanierungen vorzunehmen und erhebliche Mieterhöhungen zu erreichen. Die Folge sind Verdrängungen von Mieterinnen und Mietern aus ihrem angestammten Wohn- und Lebensumfeld. Ich will deshalb die Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf mindestens acht Prozent absenken. Wir wollen eine Kappungsgrenze für Modernisierungskosten einführen. Die Miete soll danach infolge von Modernisierung nur um höchstens 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren erhöht werden. Wir wollen ferner einen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz für Modernisierungsmaßnahmen einführen. Umlagefähig sollen nur die Kosten sein, die ein Vermieter vernünftigerweise veranlasst hätte, wenn er sie bei Eigennutzung selbst tragen würde. So bleibt der Anreiz für Investitionen und Modernisierungen für Vermieterinnen und Vermieter erhalten, gleichzeitig werden Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch geschützt.

Als Mitglied des Bauausschusses des Bundestags ist für mich eindeutig: Wir brauchen dringender denn je Bundesgesetze, die wieder für Ordnung auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt sorgen. Dazu gehört für mich auch eine Reform der Bauvorschriften, um zu verhindern, dass wir Wohnungsbau unnötig verteuern und Verfahren in die Länge ziehen. Für mich ist es ein großer Erfolg, dass wir im Bundeshaushalt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau mittlerweile verdreifacht haben. Insbesondere das Programm „Soziale Stadt“ ermöglicht es uns zielgenau zu investieren, wo das Geld wirklich gebraucht wird. So können wir beispielsweise den Neubau des Kulturbürgerhauses Berg am Laim fördern. Auch Neuperlach ist nun seit 2016 in das Programm aufgenommen.

Mit einem sozialen Bodenrecht will ich Grundstückspekulationen eindämmen. Schließlich will ich am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen stärken. Gerade kommunale und genossenschaftliche Akteure sind wichtige Korrektive auf dem Wohnungsmarkt, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und prioritär von Förderprogrammen des Bundes profitieren sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend

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