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Wie stehen Sie zu einer verpflichtenden Angebot von Schulspeisung an Ganztagsschulung mit weitgehender Übernahme der Kosten durch das Land? Die Kommunen haben hierfür keine Mittel. Bessere Ernährung

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Frage von Peter G. •

Wie stehen Sie zu einer verpflichtenden Angebot von Schulspeisung an Ganztagsschulung mit weitgehender Übernahme der Kosten durch das Land? Die Kommunen haben hierfür keine Mittel. Bessere Ernährung

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Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte:

In Rheinland-Pfalz bieten derzeit alle 357 Ganztagsschulen in Angebotsform und die 9 in verpflichtender Form eine gemeinsame Mittagsverpflegung an. Im Rahmen der Betreuenden Grundschule bieten rund 450 Grundschulen eine Mittagsverpflegung an.

In der Summe haben also bereits 816 der 965 Grundschulen und damit 85% eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Auch dies ist die Folge guter Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschule seit dem Jahr 2002.

Im Rahmen des Landesschulbauprogramms wurden seit 2002 rund 334 Mio. Euro an Landesmitteln für Investitionen in ganztagsspezifische Infrastruktur für alle Schularten wie u. a. Küchen und Mensen zur Verfügung gestellt. Synergien z. Bsp. mit Blick auf eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur an Schulen und Kitas werden bereits genutzt. Im Rahmen des Finanzhilfeprogramms des Bundes, das derzeit in Umsetzung ist, stehen im Zusammenhang mit dem Ganztagsförderungsgesetz weitere 132,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zum 1. Januar 2024 trat die Schulbaurichtlinie in Kraft, die Förderkulisse wurde mit Blick auf ganztagsspezifische Investitionen ausgeweitet. Seitdem sind u. a. Küchen und Mensen in offener Form förderfähig.

Es ist erklärtes Ziel, dass kein Kind aus finanziellen Gründen nicht am Mittagessen teilnehmen kann. Anspruchsberechtigte Kinder für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können kostenfrei am Mittagessen teilnehmen. Für sogenannte Härtefälle hat das Land Rheinland-Pfalz einen Sozialfonds eingerichtet, (500.000 Euro im Jahr, davon 250.000 Euro für Grundschul-Kinder).

Sofern das Land die Kommunen verpflichtet, an jeder Grundschule ein Mittagessen anzubieten, müssten auch alle Investitionen in die Infrastruktur vom Land getragen werden. Ebenso wären Abschreibungen auszugleichen. Neben den Investitionskosten müsste das Land auch die laufenden Kosten, bspw. für das Küchenpersonal tragen. Hinzu kämen die Kosten für das Mittagessen für alle Grundschulkinder. Da das Mittagessen in Verantwortung der Schulträger erfolgt (also Verbandsgemeinden oder Landkreise) liegen hier nur begrenzt Informationen dazu vor, mit welchen Kosten darauf zu rechnen wäre. Eine Modellrechnung kann eine Abschätzung ermöglichen: 170.000 Grundschulkinder, je Kind 180 Mahlzeiten pro Schuljahr (5 Mahlzeiten wöchentlich in 36 Schulwochen), Kosten pro Mahlzeit 6 Euro (Schätzung) = Jährliche Gesamtkosten: 183.600.000 Euro.

Sehr geehrter Herr G., ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen Überblick geben und danke Ihnen für Ihr Interesse an diesem Thema. Ich denke, dass mit dem Sozialfonds und dem Bildungs- und Teilhabepaket gerade finanziell benachteiligten Kindern hier ausreichend geholfen werden kann, so dass sie mittags kostenfrei eine warme Mahlzeit erhalten.

Herzliche Grüße

Daniel Schäffner, MdL

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